Information Afghanistan Aussetzung der Passbeschaffung

Antwort auf eine Anfrage von Franziska Schubert (MdL - Grüne): Entgegen der Verbalnote der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin vom 10.01.2022 hat die Botschaft dem Netzwerk „BERLIN-HILFT“ per Email am 04.02.2022 mitgeteilt, dass keine neuen Ausweisdokumente ausgestellt werden, eine Beantragung sei nicht möglich https://berlin-hilft.com/2022/02/06/afghanistan-weiter-hin-kein-pass-tazkira-botschaft/ Die Website der Botschaft ist nicht aufrufbar.

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a) Inwieweit überprüft das SMI in regelmäßigen Abständen, bzw. anlassbezogen die an die unteren Ausländerbehörden ergangenen Weisungen bzgl. der Zumutbarkeit der Passbeschaffung für afghanische Staatsangehörige? Das SMI hat den Ausländerbehörden am 7. September 2021 mitgeteilt, dass insbesondere für den Anwendungsbereich der §§ 60a und 60b AufenthG davon auszugehen ist, dass afghanischen Staatsangehörigen die Passbeschaffung und eine Ausreise nach Afghanistan derzeit nicht möglich ist.

Zudem wurde hinsichtlich der Zumutbarkeit der Passbeschaffung für afghanische Staatsange-hörige die FAQ AFG des BMI an die Ausländerbehörden herausgegeben.

Das BMI führt aus, dass bei afghanischen Staatsangehörigen, die mit einer Aufnahmezusage nach § 22 Satz 2 AufenthG in das Bundesgebiet einreisen und keinen afghanischen National-pass oder gültiges Passersatzpapier besitzen, ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden soll. In allen übrigen Fällen, in denen eine Verlängerung des afghanischen Passes nicht in Betracht kommt und kein neuer afghanischer Pass vorliegt, sind die zur Verfügung stehenden dokumentenrechtlichen Möglichkeiten anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu prüfen (z. B. Ausstellung eines Ausweisersatzes, Reiseausweis für Ausländer, ggf. mit einer kurzen Laufzeit). Zu den weiteren Entwicklungen befinde sich das BMI in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt. Grundsätzlich wird bei Veränderungen seitens des BMI in den regelmäßig stattfindenden Telefonschaltkonferenzen mit den Bundesländern zu Afghanistan dazu informiert. 

b) Geht das SMI vor diesem Hintergrund weiterhin von einer generellen Möglichkeit und Zumutbarkeit der Beschaffung von Pässen afghanischer Staatsangehöriger aus und wenn ja: aus welchen Gründen?

Nein, das SMI geht aufgrund der bekannten Einschränkungen im Botschaftsbetrieb weiterhin davon aus, dass eine Passbeschaffung unzumutbar ist.

Melde Dich gern, wenn Du von gegenteiligem Handeln im Landkreis erfährst.

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