Aktuell
Aktuell
Die Regierung in Sachsen will weiterhin eine dezentrale Unterbringung in den Kommunen befördern. Weiterhin werden die bestehende Projekte zur Sprach- und Integrationsmittlung weitergeführt. Die Landesregierung fördert die Psychosozialen Zentren im Hinblick auf Angebote im ländlichen Raum und eine Öffnung für Minderjährige. Die Härtefallkommission wird weiterhin bestehen bleiben.
Auszug aus dem Koalitionsvertrag der sächsischen Landesregierung.
Migration und Integration
3578
3579 Wir verstehen Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Zugewanderten, Staat und
3580 Gesellschaft. Erfolgreiche Integration und Teilhabe setzen voraus, dass alle Personen die
3581 unveräußerlichen Grundprinzipien und -werte der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der
3582 Würde des Menschen, der Freiheit der Person und der Religion, der Gleichheit und
3583 Gleichberechtigung aller Menschen sowie des Rechts jedes Einzelnen auf ein
3584 selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben achten.
3585
3586 Wir legen bis 2021 auf Basis des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes (ZIK II) ein
3587 Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz vor. Damit schaffen wir Rechtsgrundlagen für
3588 die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund und verbessern die
3589 Integrationsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene. Wir orientieren uns dabei am
3590 Grundsatz ????Fordern und F????rdern????.
3591
3592 Wir werden unsere landesgeförderten Sprachkurse erhalten und bei Bedarf ausbauen.
3593
3594 Verständigung, Werteorientierung und soziale Integration sind der Schlüssel für eine
3595 gelingende Integration. Die bislang bestehenden, bewährten landespolitischen Maßnahmen
3596 setzen wir fort und entwickeln sie weiter. Beispielsweise stärken wir die Psychosozialen
3597 Zentren im Hinblick auf Angebote im ländlichen Raum und eine Öffnung für Minderjährige
3598 und entwickeln fachliche Standards in der Migrationssozialarbeit. Dabei werden wir auch
3599 einen Betreuungsschlüssel prüfen. Zudem setzen wir uns auf Bundesebene weiterhin für
3600 eine ausreichende Finanzierung der bundesfinanzierten Maßnahmen, wie beispielsweise
3601 Migrationsberatung für Erwachsene und Jugendliche sowie für Integrationskurse und
3602 berufsbezogene Sprachkurse ein.
3603
3604 Wir führen das bestehende Projekt zur Online-Sprach- und Integrationsmittlung weiter und
3605 wollen es für die Verwaltungen sowie freien Träger auf Landes- und kommunaler Ebene
3606 nutzbar machen.
3607
3608 Um Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zu unterstützen, streben wir eine zügige
3609 Vermittlung in dezentrales Wohnen an und befördern weiterhin eine dezentrale
3610 Unterbringung in den Kommunen.
3611
3612 Die Koalitionsparteien vereinbaren, die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über
3613 die Härtefallkommission nach dem Aufenthaltsgesetz (SächsHFKVO) dahingehend zu
3614 überprüfen, inwieweit der humanitäre Charakter der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a
3615 AufenthG gestärkt werden kann.
3616
3617 Freiwillige Rückkehr hat für uns Vorrang vor Abschiebungen. Daher stärken wir die freiwillige
3618 Rückkehrberatung. Im Einzelfall stellen wir weiterhin Reise- und
3619 Wiederansiedlungszuschüsse bei der Rückkehr in die Herkunftsländer bereit.
3620
3621 Wir überprüfen die Verwaltungspraxis im Umgang mit nichtjüdischen Familienmitgliedern von
3622 jüdischen Zuwandererinnen und Zuwanderern im Hinblick auf ein eigenständiges
3623 Bleiberecht.
3624
3625 Sinti und Roma sind leider auch heute noch von Diskriminierung, Ausgrenzung und
3626 Rassismus betroffen. Wir wollen die Minderheit der Sinti und Roma in ihrer Kultur- und
3627 Erinnerungsarbeit weiterhin konstant unterstützen und fördern.
Engagement für Bautzen