Mitteilung des BMI vom 04.03.2022

Einigung zum Umgang mit ukrainischen sowie nicht-ukr. Staatsangehörigen/Staatenlosen mit internationalem/nationalem Schutzstatus erfolgt, das bedeutet: - Sofortiger vorübergehender Schutz in der EU für ein bis drei Jahre - Aufnahme ohne aufwändiges Asylverfahren - Krankenversicherungsschutz und medizinische Versorgung - Unterkunft - Sozialleistungen Zugang zum Arbeitsmarkt gemäß nationaler Arbeitsmarktpolitik - Recht auf Bildung und Schulbesuch - Schutz für unbegleitete Kinder und Jugendliche

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Genauere Informationen sind auf der homepage des Ministeriums zu finden: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html

Engagement für Bautzen